Download

Voranmeldung Kita-Platz

Betreuungsvertrag Kita

Wohnstättenvertrag

Beitrittserklärung Mitgliedschaft Lebenshilfe Güstrow e.V.


Informationen des Landkreises Rostock

soziale Teilhabe / Eingliederungshilfe

Hilfe zur Pflege


Bubl – die unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe

Bubl, das heißt bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe

Menschen mit Behinderung, die von der Lebenshilfe betreut werden, können sich bei Bubl melden, wenn sie eine Beschwerde haben und sie vor Ort nicht zu einer Lösung kommen. Auch ihre Angehörigen und Freunde sowie Mitarbeiter der Lebenshilfe können sich an Bubl wenden.

Bundesvereinigung der Lebenshilfe

Weiter Informationen und Hilfen – Bubl


Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, das ihnen im Rahmen der Vorgaben des Gesetztes keine Benachteiligungen drohen.

Ziel des HinSchG ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben des Gesetztes keine Benachteiligungen drohen.

Nicht geschützt werden hingegen Personen, die missbräuchlich oder böswillig unrichtige Informationen melden. In objektiver Hinsicht verlangt ein hinreichender Grund zur Annahme eines Verstoßes, dass tatsächliche Anknüpfungspunkte für diesen vorliegen. Nicht erfasst sind damit Spekulationen. Die Meldung oder Offenlegung darf nicht leichtfertig ohne ein Bemühen um Verifizierung erfolgen, sofern diese Bemühungen zumutbar sind.

Meldestelle der Lebenshilfe Güstrow e.V.

https://lebenshilfe-guestrow.ak-compliance.de

Die bei der Meldestelle eingehenden Meldungen unterliegen einer umfassenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Dabei gilt grundsätzlich eine dreijährige Aufbewahrungsfrist, die jedoch verlängert werden kann, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.